Energieausweis
Der Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Dokumentation Ihres Objektes!
Seit dem 1.November 2020 wurden die energetischen Anforderungen nochmals verschärft.
Der Energieausweis ist Pflicht für alle Immobilien beim Neubau oder Altbau bei Verkauf oder Vermietung. Er informiert über den energetischen Ist-Zustand des Objekts und gibt Aufschluss über mögliche Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen.
Bedarfsausweis:
Wurde der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1.11.1977 gestellt so benötigt man zwingend den Bedarfsausweis.
Auch bei Moderernisierung und Erweiterung eines Albaus ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
Ausnahme: Maximal zehn Prozent der Fläche werden modernisiert!
Verbrauchsausweis:
Gebäude bei welchen der Bauantrag nach 1.11.1977 gestellt wurde, genügt ein Verbrauchsausweis.
Zudem lässt sich ein bundesweiter Vergleich des Energieverbrauches von Immobilien von Mieter und Verkäufer beurteilen und so die durchschnittlichen Nebenkosten vorab ermitteln.
Unsere Energieberater erstellen den Energieausweis, beraten Sie in Finanzierungsmöglichkeiten und stehen Ihnen jederzeit für alle Fragen diesbezüglich zur Verfügung.