SiGeKo

SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen ist für private Bauherren wie für gewerbliche Betreiber von Baustellen in der Baustellenverordnung zwingend vorgeschrieben. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte SIGE-Koordination in der Planungs-, sowie Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens an.

"Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne."

Dieser Satz trifft für die Bauindustrie in ganz besonderem Maße zu. Unfälle können aus ganz unterschiedlichen Ursachen geschehen. Ein wichtiger Faktor zur Unfalvermeidung ist daher das Arbeitsschutzmanagement.

Dieses liegt einerseits im Verantwortungsbereich des Unternehmers, aber auch der Bauherr wird hier durch die Baustellenverordnung in die Pflicht genommen.

Unsere Leistungen im Bereich SiGeKo während der Planung:
  • Mitwirkung in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
  • Ausarbeiten des SiGe-Planes, der Baustellenordnung,
  • Vorankündigung für die Baugenossenschaft und die spätere Unterlage zum Betrieb des Gebäudes

Unsere Leistungen als SiGeKo während der Ausführung:
  • Koordinierung der SiGe-Belange für die auf der Baustelle tätigen Unternehmen
  • Überprüfung und Anpassung des SiGe-Planes in der Ausführung
  • Beratung und Mitwirkung bei Vergabe und Bauablaufplanung

Es wird oft unterschätzt, welches Risiko sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für die Verantwortlichen in einem Betrieb besteht, falls Maßnahmen zum Arbeits-& Gesundheitsschutz unterlassen werden.
Verantwortlich ist immer der Unternehmer/Bauherr und in den meisten Fällen auch das angestellte Führungspersonal sowie die delegierten Arbeitsschutzbeauftragten.
Dem Bauherren ist diese Verantwortung seit 1998 durch die Baustellenverordnung mit allen Risiken übertragen worden.

Sanktionen bei Nichtbeachtung von Arbeitsschutzgesetzen/-vorschriften sind im Gesetz vorgesehen:
  • Verstöße können mit Geldbußen bis zu 25.000,00 € geahndet werden!
  • Es drohen Freiheitsstrafen besonders bei Arbeitsunfällen mit Personenschäden.
  • Durchgriffshaftung bei Geschäftsführern und verantwortlichen Führungskräften in der Schadensregulierung!
  • Erlöschen des Anspruches auf Schadensregulierung bei Unfallversicherern!
  • Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Führungskräfte seitens geschädigter Arbeitnehmer und BG BAU!
  • Schadensersatzansprüche gegen den Bauherren

Durch die zunehmende Erhöhung des Arbeitsschutzniveaus wächst die Verantwortung der Unternehmer, Bauherren und Führungskräfte.
Nach der Gesetzgebung liegt ohne die Beauftragung eines SiGeKo für die Baustelle das alleinige Risiko beim Bauherren.

Für weitere Fragen bezüglich der SiGe-Koordintion stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Share by: