Weiterhin sind die notwendigen Luftmengen nach den einschlägigen Normen zu ermitteln, um ein behagliches Klima in Innenräumen zu erreichen.
Die Lüftung muss hierbei nach DIN 1946-6 – Lüftung von Wohnungen – nutzerunabhängig funktionieren, das heißt auch bei Abwesenheit der Nutzer. Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen, zum Beispiel nach Austausch der Fenster oder der Bedachung, ist ein Lüftungskonzept für jede Nutzungseinheit zu erstellen. Mit dem Lüftungskonzept wird überprüft, ob der Luftvolumenstrom über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Infiltration) größer ist als der für den Feuchteschutz notwendige Luftwechsel. Ist das nicht der Fall, sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig.
Auch nach Planung überprüfen und kontrollieren wir die Installation auf die Einhaltung der geltenden Richtlinien und hygienischen Anforderungen.
Darüber hinaus beraten wir Sie bzgl. des effizientesten Lüftungssystems für Ihr Objekt oder überprüfen Ihre Anlagen auf Erfüllung der entsprechenden Anforderungen und schlagen Optimierungen vor.