Das öffentliche Baurecht umfasst Gebiete, wie z.B. das öffentliche Planungsrecht nach dem BauGB (Bauleitplanung), das Bodenordnungsrecht (z.B. Erschließung, Recht der Baunutzung etc.) sowie das Verwaltungsrecht.
Hier beraten und vertreten wir Sie rund um die Fragen zu(m)
Bauantrag und Genehmigung
Einschränkung der baulichen Nutzung durch behördliche Akte
Auflagen seitens der Bau- und Ordnungsämter
Sonstige Verfügungen seitens der übrigen Verwaltung