Rechtsanwälte - Fachbereiche
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichen der Architekten.
Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und regelt bspw. Zulässigkeiten, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens.
Das private Baurecht regelt die rechltichen Beziehungen zwischen den prvaten Baubeteiligten.
Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern und Grundstücksnutzern.