Das Privatrecht als eins der beiden "Rechtsgebiete" regelt das Verhältnis von Bürger zu Bürger
Der Bereich des privaten Baurechts ist grundsätzlich dann angesprochen, wenn es um rechtliche Beziehungen von Baubeteiligten geht, die sich bei der Durchführung eines Bauvorhabens gleichrangig gegenüberstehen. Erfasst werden Rechtsverhältnisse zwischen (auch öffentlichen) Bauherren, Planern (Architekten, Sonderfachleute wie z.B. Vermessungsingenieure, Haustechnikingenieure), Bauunternehmen und anderen Beteiligten.
Hier beraten und vertreten wir Sie rund um die Fragen zu(m)