Warum eine Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken?
Für viele Bereiche unseres Wirtschafts- und Rechtslebens sind Wertermittlungen bedeutsam. Auf der Grundlage von Gutachten werden existenzielle Entscheidungen getroffen.
Beispiele hierfür sind:
wenn der (Verkehrs)Wert einer Immobilie oder eines Rechts an einem Grundstück festgestellt werden soll (z. B. in Scheidungsfällen, bei Erbauseinandersetzungen, bei Verkaufs-, Kauf- oder Beleihungsabsichten oder zur Vermögensübersicht)
wenn ein bereits vorhandenes Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen überprüft werden soll
wenn eine unabhängige fachliche Beratung, Stellungnahme oder Information benötigt wird.
Demzufolge ist die Wertermittlung ein Arbeitsfeld mit hohen Anforderungen an viele Fachgebiete. Unser Sachverstand basiert auf technischen, ökonomischen und rechtlichen Kenntnissen und Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich Bautechnik, Bauleitplanung und insbesondere den Verhältnissen auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt.
Wir erstellen Gutachten für
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Bewertung für Zwangsversteigerungen
Gutachtenerstellung für gerichtliche oder private Auseinandersetzungen, z.B. in Ehescheidungen (z.B. für Zugewinnermittlungen) oder in Erbauseinandersetzungen (z.B. für Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche)